Blog2023-03-21T10:21:30+01:00
1107, 2022

Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen?

11.07.22|Grundsteuer|

Es ist abzusehen, dass die bisher geltende Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen (31.10.2022) schon alleine wegen der derzeit andauernden massiven technischen Probleme nicht zu halten sein wird. Ich gehe davon aus, dass die derzeitigen Probleme nur der Anfang einiger weiterer Probleme sein werden, die sich bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen ergeben. Die Bundessteuerberaterkammer forderte bereits vor Beginn des Abgabezeitraums eine Verlängerung der Abgabefrist, da schon früh erkennbar war, dass es nicht realistisch ist Erklärungen für 37 Millionen Grundstücke innerhalb von 4 Monaten abzugeben.

Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

1107, 2022

ELSTER Portal zur Abgabe der Grundsteuererklärungen überlastet.

11.07.22|Grundsteuer|

Leider scheint das Olineportal der Finanzverwaltung (ELSTER Online) dem Ansturm der Steuerpflichtigen nicht gewachsen zu sein, die ihre Grundsteuererklärung abgeben möchten. Diese Problematik ist in der Vergangenheit bereits häufiger aufgetreten. Nach mittlerweile mehrjähriger Erfahrung mit der Online-Datenübermittlung an die Finanzämter, scheint man offenbar immer noch nicht in der Lage zu sein dem Steuerzahler eine zuverlässige Möglichkeit zu geben seinen steuerlichen Pflichten durch Übermittlung seiner Steuererklärungen online, wie vom Finanzamt gefordert, nachzukommen. Ich gehe davon aus, dass an diesem Problem bei der Finanzverwaltung intensiv gearbeitet wird und es noch Rechtzeitig vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen (31.10.2022) gelöst sein wird.

Wenn Sie Ihre Grundsteuererklärung selbst über das ELSTER-Olineportal abgeben möchten empfiehlt es sich dies nicht an Wochenenden zu tun, da dann mit weitere Ausfällen des ELSTER Portals aufgrund Überlastung zu rechnen ist.

 

2206, 2022

Informationen zur verpflichtenden Eintragung in das Transparenzregister

22.06.22|Allgemein|

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes für bestimmte Gesellschaftsformen erforderlich ist deren wirtschaftlich Berechtigte bis zum 30.06.2022 in das Transparenzregister einzutragen. Hierzu sende ich Ihnen nachfolgend deshalb einige Informationen:

1. Welche Rechtsformen sind von der Eintragungspflicht betroffen:
Insbesondere betroffen sind folgende Rechtsformen

  • OHG
  • KG
  • GmbH und UG

Daneben sind noch eingetragene wirtschaftliche und wirtschaftliche Vereine, rechtsfähige Stiftungen sowie die Rechtsformen AG, Se, KGaA, eG und die PartG von der Eintragungspflicht betroffen.

2. Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter

Wirtschaftlich Berechtigte sind meistens die Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die zu mehr als 25% an der jeweiligen Gesellschaft beteiligt sind.

3. Was müssen Sie nun tun

Wenn die Eintragung der wirtschaftlichen Berechtigten noch nicht vorgenommen wurde, müssen Sie dies im Transparenzregister unter www.transparenzregister.de bis zum 30.06. veranlassen. Hierzu müssen Sie sich auf der genannten Website registrieren.

Einzutragen sind folgende Daten de/der jeweils wirtschaftlich berechtigten:

– Name
– Vorname
– Geburtsdatum
– Wohnort
– Staatsangehörigkeit
– Höhe des Anteils an der jeweiligen Gesellschaft für welche die Eintragung vorgenommen wird.

4. Was passiert wenn ich die wirtschaftlich Berechtigten nicht bis zum 30.06.2022 in das Transparenzregister eintrage?

Die Nichteintragung bis zum 30.06.2022 stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Sollten Sie Fragen zur Eintragung in das Transparenzregister haben oder hierbei Hilfe benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden.

Ihr Team der
PEIKER | Steuerberatung

1706, 2022

Daten für Sofortmeldungen jetzt online übermitteln!

17.06.22|Personalwesen|

NEU! Daten für die Sofortmeldungen neuer Mitarbeiter einfach online an uns übermitteln.

Wenn Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind für neue Mitarbeiter Sofortmeldungen zu übermitteln, dann bieten wir Ihnen seit heute die Möglichkeit uns die hierfür erforderlichen Daten einfach online zur Verfügung zu stellen.

Nutzen Sie einfach unser neues Onlineformular Sofortmeldung!

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Ihr Team der

PEIKER | Steuerberatung

2405, 2022

Informationsschreiben zur Grundsteuerreform

24.05.22|Allgemein, Grundsteuer|

Aktuell erhalten Eigentümer eines in Baden-Württemberg belegenen Grundstücks Informationsschreiben des für das Grundstück örtlich zuständigen Finanzamts. Darin werden sie aufgefordert eine Grundsteuererklärung online bis zum 31.10.2022 unter Angabe des im Schreiben genannten Aktenzeichens einzureichen. Die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist ab dem 01.07.2022 möglich.

Für die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg benötigen Sie zudem noch folgende Daten:

– Adresse des Grundstücks
– Grundstücksgröße
– anzuwendender Bodenrichtwert des Grundstücks

Sollten Sie Fragen zur Grundsteuererklärung haben, sind wir gerne für Sie da!

1211, 2021

Wir sind umgezogen!

12.11.21|Allgemein|

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass Sie uns seit dem 27.09.2021 in unseren neuen Büroräumen in der Stadtgrabenstraße in Rottweil finden. Wir bilden gemeinsam mit den Rechtsanwälten Claudio Fuchs und Wido Fischer eine Bürogemeinschaft. Herr Fuchs berät Sie gerne in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Herr Fischer ist für stafrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen der richtige Ansprechpartner.

Unsere neue Adresse lautet:

PEIKER | Steuerberatung
c/o fkp Rechtsanwälte
Stadtgrabenstraße 2
78628 Rottweil

Bitte beachten Sie, dass die Beschilderung unseres Büros möglicherweise erst einige Zeit nach unserem Umzug erfolgen wird. Bitte folgen Sie für einen Besuch bei uns deshalb der Beschilderung der Kanzlei von Herrn Fuchs und Herrn Fischer (fkp Rechtsanwälte). Die Büroräume befinden sich im 1. OG. Die Kanzlei ist am Gebäudeeingang und im Gebäude beschildert, so dass Sie diese gut finden können.

Parkmöglichkeiten stehen Ihnen entweder direkt vor unserem Büro am Beginn der Stadtgrabenstraße, etwas weiter die Stadtgrabenstraße hinunter vor dem Friseursalon Telesca oder am Ende der Stadtgrabenstraße (Ecke Im Himmelreich) ausreichend zur Verfügung. Auf diesen öffentlichen Parkplätzen können Sie zwei Stunden kostenlos parken. Hierzu können Sie sich an den jeweiligen Parkscheinautomaten ein kostenloses Parkticket holen. Weitere Parkmöglichkeiten stehen Ihnen auf dem Parkplatz „Zentrum“ (ehemals Groß´sche Wiese) und an der nahegelegenen Villa Duttenhofer zur Verfügung. Auch hier können Sie jeweils zwei Stunden kostenlos parken.

Wir freuen uns Sie in unseren neuen Büroräumen empfangen zu dürfen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der
PEIKER | Steuerberatung