Sofortmeldung Online

Tragen Sie hier bitte Ihre Daten sowie die Daten des Arbeitnehmers ein, für den eine Sofortmeldung zu erstellen ist. Informationen zur Sofortmeldung finden Sie in den FAQ zur Sofortmeldung auf dieser Seite.

FAQ Sofortmeldungen

Unternehmen und Gewerbetreibende aus folgenden Branchen müssen Sofortmeldungen abgeben:

  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • Fleischwirtschaft.

Die Sofortmeldungen müssen am Tag der Beschäftigungsaufnahme des neuen Mitarbeiters übermittelt werden.

Die Sofortmeldungen sind elektronisch an die zuständige Stelle zu übermitteln. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Füllen Sie hierzu das Formular auf dieser Seite aus. Bitte beachten Sie, dass diese Formular nur für Bestandsmandanten gilt. Möchten Sie Mandant werden, dann melden Sie sich gerne bei uns oder füllen Sie unseren Onlinefragebogen für Neumandanten aus.

Die Nichtabgabe von Sofortmeldungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR belegt werden kann.