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1007, 2020

Überbrückungshilfe des Bundes

10.07.20|Allgemein, Coronavirus, Lohn- und Gehaltsabrechnung|

Die Bundesregierung hat Ende Juni die Zahlung einer Überbrückunghilfe für von der Coronakrise betroffene Unternehmen beschlossen. Je nach Größe des Unternehmens können hier Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt werden. Die Prüfung ob eine Antragsberechtigung vorliegt und die Stellung der Anträge muss zwingend über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer laufen.

Seit 08. Juli besteht deshalb nun die Möglichkeit für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sich über das Antragsportal im Internet zu registrieren. Leider ist der Registrierungsprozess nicht so einfach ausgestaltet wie man es erwarten könnte und sollte. Es wird daher voraussichtlich noch einige Tage dauern bis die Anträge auf Auszahlung der Überbrückungshilfe gestellt werden können.

Sollten Sie als Unternehmen durch starke Umsatzrückgänge von der Coronakrise betroffen sein und die Beantragung des Überbrückungskredits als erforderlich ansehen, dann können Sie sich gerne bei mir melden!

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Peiker
PEIKER | Steuerberatung

1505, 2020

Lohnsteuerfreie Corona-Beihilfen für Arbeitnehmer möglich

15.05.20|Lohn- und Gehaltsabrechnung|

Mit Schreiben vom 09. April 2020 hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben, dass Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern im Zeitraum von 01. März 2020 bis 31. Dezember 2020 steuerfrei Beihilfen zur Bewältigung der Coronakrise auszahlen können. Die Beihilfen können bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 EUR ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Beihilften kann in direkten Zahlungen an die Arbeitnehmern oder in der Form von Sachbezügen erfolgen.

Die üblicherweise erforderlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Zuschüssen und Beihilfen, die an Arbeitnehmer gezahlt werden, gelten aufgrund der allgemeinen Lage als erfüllt. Es müssen daher gem. dem Schreiben den Bundesfinanzministeriums keine besonderen Voraussetzungen von jedem Mitarbeiter erfüllt sein. Wichtig ist jedoch, dass die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

Neben der Steuerfreiheit besteht für die Beihilfe auf Sozialversicherungsfreiheit. Somit kann jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Zahlungen oder Sachbezüge von bis zu 1.500 EUR zukommen lassen ohne hierfür Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen.

(Quelle: BMF vom 09.04.2020 IV C 5 – S 2342/20/1009:001, AOK )

2403, 2020

Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg

24.03.20|Allgemein|

Um die wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen Maßnahmen gegen den Coronavirus abzumildern, hat die Landesregierung Baden-Württemberg finanzielle Soforthilfen für kleine Unternehmen sowie Solo-Selbständige zur Verfügung gestellt. Abhänig von der Anzahl der Beschäftigten können zwischen 5.000 EUR und 50.000 EUR als Zuschuss an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt werden. Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses kann ab Mittwoch (25.03.2020) gestellt werden.

Genauere Informationen hierzu werde ich Ihnen hier in Kürze zur Verfügung stellen.

Gerne können Sie sich bei Fragen zur Soforthilfe und zu deren Beantragung bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Peiker
PEIKER | Steuerberatung

2103, 2020

Landesregierung BW: Übersicht der Betriebe, welche geöffnet haben dürfen und die geschlossen bleiben müssen.

21.03.20|Coronavirus|

Die Landesregierung BW hat eine Liste der Betriebe veröffentlicht, die aufgrund der derzeit gelenden Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus eine Liste veröffentlicht aus der entnommen werden kann welche Betriebe geöffnet haben dürfen und welche nicht.

2103, 2020

Aktuelles

21.03.20|Allgemein|

Sehr geehrte Damen und Herren,

die derzeitige Lage der sich offenbar weltweit ausbreitenden Coronavirusepidemie zeigt bereits deutliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und wird voraussichtlich Auslöser für einen starken Konjunkturabschwung sein. Insbesondere Betriebe aus der Gastronomie- und Beherbergungsbranche sind derzeit vom Coronavirus stark betroffen.

Es wird erwartet, dass die Regierungen von Bund und Ländern Maßnahmen ergreifen werden, diesem Abschwung entgegenzutreten. Eine erste Maßnahme besteht darin den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Für Unternehmen, die von der derzeit schlechten wirtschaftlichen Situation betroffen sind, besteht somit die Möglichkeit Personalkosten einzusparen, ohne dass die Mitarbeiter mit großen Verdienstausfällen zu rechnen haben.

Wir werden Sie auf dieser Seite über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Gerne können Sie sich bei Fragen zum Kurzarbeitergeld an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der
PEIKER | Steuerberatung

2103, 2020

Aktuelle Informationen zu staatlichen Hilfsmitteln

21.03.20|Allgemein|

Liebe Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der derzeitigen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmug des Coronavirus, werden viele Wirtschaftsbetriebe in eine finanzielle Notlage geraten. Aus diesem Grund wurden bereits staatliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Weitere Hilfsmittel sind zu erwarten.

Ich habe Ihnen aus diesem Grund eine Übersicht der derzeitigen Hilfsmittel zusammengestellt.

Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung von Hilfsmitteln behilflich, sollten Sie diese benötigen.

Sprechen Sie mich einfach an!