In Deutschland gibt es strenge Vorschriften und Anforderungen an Bewirtungsbelege. Diese sind wichtig, um eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten und im Falle von Steuerprüfungen keine Probleme zu bekommen.

Grundsätzlich müssen Bewirtungsbelege alle Angaben enthalten, die für eine ordnungsgemäße Buchführung und eine korrekte steuerliche Behandlung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere folgende Angaben:

  1. Name und Anschrift des Bewirtenden Der Bewirtungsbeleg muss den Namen und die Anschrift des Gastgebers enthalten. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Betrag der Bewirtungskosten auch tatsächlich dem Geschäftsbetrieb zugeordnet werden kann.
  2. Name und Anschrift des Bewirteten Auch der Name und die Anschrift des Bewirteten müssen auf dem Bewirtungsbeleg angegeben werden. Hierbei handelt es sich um die Person, die bewirtet wurde.
  3. Datum und Ort der Bewirtung Ebenso wichtig sind das Datum und der Ort der Bewirtung. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Bewirtungskosten auch tatsächlich in dem Jahr angesetzt werden, in dem sie angefallen sind.
  4. Art und Umfang der Bewirtung Es muss klar ersichtlich sein, welche Art von Bewirtung stattgefunden hat. Hierzu zählen insbesondere Speisen und Getränke, aber auch andere Leistungen wie zum Beispiel Unterhaltungsprogramme.
  5. Betrag der Bewirtungskosten Natürlich darf auch der Betrag der Bewirtungskosten nicht fehlen. Dieser muss eindeutig ausgewiesen sein und sich auf die tatsächlichen Kosten der Bewirtung beschränken.
  6. Angaben zur Zahlung Es muss ersichtlich sein, auf welche Weise die Bewirtungskosten beglichen wurden. Hierzu können Barzahlungen, Kartenzahlungen oder auch Überweisungen zählen.
  7. Zweck der Bewirtung Schließlich muss auch der Zweck der Bewirtung angegeben werden. Hierbei handelt es sich um den Anlass, der zur Bewirtung geführt hat. Hierzu können beispielsweise Geschäftstermine oder auch Kundenbesuche zählen.

Wenn all diese Angaben auf dem Bewirtungsbeleg enthalten sind, kann er als ordnungsgemäß angesehen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Bewirtungskosten grundsätzlich nur dann steuerlich absetzbar sind, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Private Bewirtungen oder auch Bewirtungen von Freunden oder Verwandten sind in der Regel nicht absetzbar.

Insgesamt lässt sich sagen, dass Bewirtungsbelege in Deutschland hohen Anforderungen unterliegen. Werden sie jedoch ordnungsgemäß geführt, können sie dazu beitragen, dass das Unternehmen steuerlich entlastet wird und eine korrekte Buchführung gewährleistet ist.