Daten für Sofortmeldungen jetzt online übermitteln!
NEU! Daten für die Sofortmeldungen neuer Mitarbeiter einfach online an uns übermitteln.
Wenn Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind für neue Mitarbeiter Sofortmeldungen zu übermitteln, dann bieten wir Ihnen seit heute die Möglichkeit uns die hierfür erforderlichen Daten einfach online zur Verfügung zu stellen.
Nutzen Sie einfach unser neues Onlineformular Sofortmeldung!
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Ihr Team der
PEIKER | Steuerberatung
Informationsschreiben zur Grundsteuerreform
Aktuell erhalten Eigentümer eines in Baden-Württemberg belegenen Grundstücks Informationsschreiben des für das Grundstück örtlich zuständigen Finanzamts. Darin werden sie aufgefordert eine Grundsteuererklärung online bis zum 31.10.2022 unter Angabe des im Schreiben genannten Aktenzeichens einzureichen. Die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist ab dem 01.07.2022 möglich.
Für die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg benötigen Sie zudem noch folgende Daten:
– Adresse des Grundstücks
– Grundstücksgröße
– anzuwendender Bodenrichtwert des Grundstücks
Sollten Sie Fragen zur Grundsteuererklärung haben, sind wir gerne für Sie da!
Wir sind umgezogen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass Sie uns seit dem 27.09.2021 in unseren neuen Büroräumen in der Stadtgrabenstraße in Rottweil finden. Wir bilden gemeinsam mit den Rechtsanwälten Claudio Fuchs und Wido Fischer eine Bürogemeinschaft. Herr Fuchs berät Sie gerne in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Herr Fischer ist für stafrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen der richtige Ansprechpartner.
Unsere neue Adresse lautet:
PEIKER | Steuerberatung
c/o fkp Rechtsanwälte
Stadtgrabenstraße 2
78628 Rottweil
Bitte beachten Sie, dass die Beschilderung unseres Büros möglicherweise erst einige Zeit nach unserem Umzug erfolgen wird. Bitte folgen Sie für einen Besuch bei uns deshalb der Beschilderung der Kanzlei von Herrn Fuchs und Herrn Fischer (fkp Rechtsanwälte). Die Büroräume befinden sich im 1. OG. Die Kanzlei ist am Gebäudeeingang und im Gebäude beschildert, so dass Sie diese gut finden können.
Parkmöglichkeiten stehen Ihnen entweder direkt vor unserem Büro am Beginn der Stadtgrabenstraße, etwas weiter die Stadtgrabenstraße hinunter vor dem Friseursalon Telesca oder am Ende der Stadtgrabenstraße (Ecke Im Himmelreich) ausreichend zur Verfügung. Auf diesen öffentlichen Parkplätzen können Sie zwei Stunden kostenlos parken. Hierzu können Sie sich an den jeweiligen Parkscheinautomaten ein kostenloses Parkticket holen. Weitere Parkmöglichkeiten stehen Ihnen auf dem Parkplatz „Zentrum“ (ehemals Groß´sche Wiese) und an der nahegelegenen Villa Duttenhofer zur Verfügung. Auch hier können Sie jeweils zwei Stunden kostenlos parken.
Wir freuen uns Sie in unseren neuen Büroräumen empfangen zu dürfen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der
PEIKER | Steuerberatung
Überbrückungshilfe des Bundes
Die Bundesregierung hat Ende Juni die Zahlung einer Überbrückunghilfe für von der Coronakrise betroffene Unternehmen beschlossen. Je nach Größe des Unternehmens können hier Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt werden. Die Prüfung ob eine Antragsberechtigung vorliegt und die Stellung der Anträge muss zwingend über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer laufen.
Seit 08. Juli besteht deshalb nun die Möglichkeit für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sich über das Antragsportal im Internet zu registrieren. Leider ist der Registrierungsprozess nicht so einfach ausgestaltet wie man es erwarten könnte und sollte. Es wird daher voraussichtlich noch einige Tage dauern bis die Anträge auf Auszahlung der Überbrückungshilfe gestellt werden können.
Sollten Sie als Unternehmen durch starke Umsatzrückgänge von der Coronakrise betroffen sein und die Beantragung des Überbrückungskredits als erforderlich ansehen, dann können Sie sich gerne bei mir melden!
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker
PEIKER | Steuerberatung
Lohnsteuerfreie Corona-Beihilfen für Arbeitnehmer möglich
Mit Schreiben vom 09. April 2020 hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben, dass Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern im Zeitraum von 01. März 2020 bis 31. Dezember 2020 steuerfrei Beihilfen zur Bewältigung der Coronakrise auszahlen können. Die Beihilfen können bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 EUR ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Beihilften kann in direkten Zahlungen an die Arbeitnehmern oder in der Form von Sachbezügen erfolgen.
Die üblicherweise erforderlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Zuschüssen und Beihilfen, die an Arbeitnehmer gezahlt werden, gelten aufgrund der allgemeinen Lage als erfüllt. Es müssen daher gem. dem Schreiben den Bundesfinanzministeriums keine besonderen Voraussetzungen von jedem Mitarbeiter erfüllt sein. Wichtig ist jedoch, dass die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
Neben der Steuerfreiheit besteht für die Beihilfe auf Sozialversicherungsfreiheit. Somit kann jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Zahlungen oder Sachbezüge von bis zu 1.500 EUR zukommen lassen ohne hierfür Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen.
(Quelle: BMF vom 09.04.2020 IV C 5 – S 2342/20/1009:001, AOK )
Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg
Um die wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen Maßnahmen gegen den Coronavirus abzumildern, hat die Landesregierung Baden-Württemberg finanzielle Soforthilfen für kleine Unternehmen sowie Solo-Selbständige zur Verfügung gestellt. Abhänig von der Anzahl der Beschäftigten können zwischen 5.000 EUR und 50.000 EUR als Zuschuss an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt werden. Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses kann ab Mittwoch (25.03.2020) gestellt werden.
Genauere Informationen hierzu werde ich Ihnen hier in Kürze zur Verfügung stellen.
Gerne können Sie sich bei Fragen zur Soforthilfe und zu deren Beantragung bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker
PEIKER | Steuerberatung