Landesregierung BW: Übersicht der Betriebe, welche geöffnet haben dürfen und die geschlossen bleiben müssen.
Die Landesregierung BW hat eine Liste der Betriebe veröffentlicht, die aufgrund der derzeit gelenden Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus eine Liste veröffentlicht aus der entnommen werden kann welche Betriebe geöffnet haben dürfen und welche nicht.
Aktuelles
Sehr geehrte Damen und Herren,
die derzeitige Lage der sich offenbar weltweit ausbreitenden Coronavirusepidemie zeigt bereits deutliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und wird voraussichtlich Auslöser für einen starken Konjunkturabschwung sein. Insbesondere Betriebe aus der Gastronomie- und Beherbergungsbranche sind derzeit vom Coronavirus stark betroffen.
Es wird erwartet, dass die Regierungen von Bund und Ländern Maßnahmen ergreifen werden, diesem Abschwung entgegenzutreten. Eine erste Maßnahme besteht darin den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Für Unternehmen, die von der derzeit schlechten wirtschaftlichen Situation betroffen sind, besteht somit die Möglichkeit Personalkosten einzusparen, ohne dass die Mitarbeiter mit großen Verdienstausfällen zu rechnen haben.
Wir werden Sie auf dieser Seite über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Gerne können Sie sich bei Fragen zum Kurzarbeitergeld an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der
PEIKER | Steuerberatung
Aktuelle Informationen zu staatlichen Hilfsmitteln
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der derzeitigen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmug des Coronavirus, werden viele Wirtschaftsbetriebe in eine finanzielle Notlage geraten. Aus diesem Grund wurden bereits staatliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Weitere Hilfsmittel sind zu erwarten.
Ich habe Ihnen aus diesem Grund eine Übersicht der derzeitigen Hilfsmittel zusammengestellt.
Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung von Hilfsmitteln behilflich, sollten Sie diese benötigen.
Sprechen Sie mich einfach an!
Bundesregierung plant Milliardenhilfen für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung plant Solo-Selbständige und kleine Unternehmen finanziell zu unterstützen, damit die wirtschaftlichen Folgend er Corona-Krise für diese abgemildert werden. Es sollten bis zu 40 Milliarden EUR verteilt werden.
Genaueres dazu wer Hilfsberechtigt ist und wie die Hilfe in Anspruch genommen werden kann, wird offenbar am Montag verkündet.
Wir halten Sie auf dem laufenden:
Quelle: Welt.de https://tinyurl.com/w3eh94f
Ihr Team der
PEIKER | Steuerberatung
Steuererleichterungen für von den angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen
Gemäß einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg, werden Steuererleichterungen für Unternehmen in Aussicht gestellt. Dies betrifft Unternehmen, die von den von der Landesregierung angeordneten Schließungen betroffen sind und somit massive Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben.
Die Steuererleichterungen bestehen in der Erleichterung von Stundungen (Zahlungsaufschüben) von Steuerforderungen. Zudem werden hierfür keine Stundungszinsen erhoben, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Zudem können Vollstreckungen von fälligen Steuerforderungen in begründeten Fällen aufgeschoben werden ohne dass weitere Säumniszuschläge anfallen.
Über weitere Entwicklungen über staatliche Hilfen für von der Coronakrise betroffene Unternehmen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Quelle: Finanzamt Rottweil / Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Ihr Team der
PEIKER | Steuerberatung
Landesregierung BW schließt Gaststätten
Auf der heute um 12 Uhr stattgefundenen Pressekonferenz hat Ministerpräsident Kretschmann verkündet, dass Gaststätten nun grundsätzlich geschlossen werden müssen. Folgende Ausnahmen gelten gem. § 5 der entsprechenden Verordnung:
§ 5 Einschränkung des Betriebs von Gaststätten
(1) Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
(2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass
- die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
- Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
- in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.
Die Verordnung tritt gem. § 8 am Mittoch, den 18.03.2020 in Kraft.
Die Landesregierung hat diese Verordnung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes erlassen. Dieses Gesetz sieht in bestimmten Fällen Entschädigungen für Schäden aus staatlichen Handlungen vor, die zum Infektionsschutz vorgenommen wurden. Ob sich darauf für Gaststättenbetreiber Ansprüche ergeben, muss juristisch noch geklärt werden.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, bitten wir Sie sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team der
PEIKER | Steuerberatung