Die L-Bank Baden-Württemberg versendet seit Anfang August Rückzahlungsbescheide zu der ab März 2020 gewährten Corona-Soforthilfe. Wenn Sie diese Hilfe erhalten haben und im Wege der vorzunehmenden Rückmeldung an die L-Bank zurückgemeldet haben, dass Sie diese Hilfe ganz oder teilweise zurückzahlen müssen, werden Sie wahrscheinlich in den nächsten Tagen einen Rückzahlungsbescheid erhalten.

Wie bereits abzusehen, gewährt die L-Bank bei der Rückzahlung eine recht lange Rückzahlungfrist bis zum 30. Juni 2023. Sollte auch danach keine Rückzahlung möglich sein, wird die Möglichkeit weiterer Stundungen der Rückzahlungsansprüche in Aussicht gestellt.

Weitere Informationen zur Rückzahlung finden Sie auf der Website der L-Bank: https://www.l-bank.info/fuer-die-presse/presseinformationen/2021/pi2021_65_rueckmeldeverfahren_soforthilfen.html

Sollten Sie Fragen zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Ihr Team der
PEIKER | Steuerberatung