Eigentlich soll die Abgabe der Grundsteuererklärungen bis zum 31.10.22 ausschließlich online möglich sein. Rheinland-Pfalz reagiert nun jedoch als erstes Bundesland auf die seit dem letzten Wochenende bestehende Probleme bei der Onlineabgabe der Erklärungen und lässt nun die Einreichung der Erklärungen ganz altmodisch auch in Papierform auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu. Der Vordruck kann auf der Website des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz heruntergeladen werden.

Die derzeit herrschende Situation bei der Grundsteuererklärung ist bezeichnend dafür wie es bei uns um die Digitalisierung steht. Ein Armutszeugnis.