Um die wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen Maßnahmen gegen den Coronavirus abzumildern, hat die Landesregierung Baden-Württemberg finanzielle Soforthilfen für kleine Unternehmen sowie Solo-Selbständige zur Verfügung gestellt. Abhänig von der Anzahl der Beschäftigten können zwischen 5.000 EUR und 50.000 EUR als Zuschuss an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt werden. Der Antrag auf Auszahlung des Zuschusses kann ab Mittwoch (25.03.2020) gestellt werden.

Genauere Informationen hierzu werde ich Ihnen hier in Kürze zur Verfügung stellen.

Gerne können Sie sich bei Fragen zur Soforthilfe und zu deren Beantragung bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Peiker
PEIKER | Steuerberatung