Die Bundesregierung hat Ende Juni die Zahlung einer Überbrückunghilfe für von der Coronakrise betroffene Unternehmen beschlossen. Je nach Größe des Unternehmens können hier Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt werden. Die Prüfung ob eine Antragsberechtigung vorliegt und die Stellung der Anträge muss zwingend über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer laufen.

Seit 08. Juli besteht deshalb nun die Möglichkeit für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sich über das Antragsportal im Internet zu registrieren. Leider ist der Registrierungsprozess nicht so einfach ausgestaltet wie man es erwarten könnte und sollte. Es wird daher voraussichtlich noch einige Tage dauern bis die Anträge auf Auszahlung der Überbrückungshilfe gestellt werden können.

Sollten Sie als Unternehmen durch starke Umsatzrückgänge von der Coronakrise betroffen sein und die Beantragung des Überbrückungskredits als erforderlich ansehen, dann können Sie sich gerne bei mir melden!

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Peiker
PEIKER | Steuerberatung