Gemäß einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg, werden Steuererleichterungen für Unternehmen in Aussicht gestellt. Dies betrifft Unternehmen, die von den von der Landesregierung angeordneten Schließungen betroffen sind und somit massive Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben.
Die Steuererleichterungen bestehen in der Erleichterung von Stundungen (Zahlungsaufschüben) von Steuerforderungen. Zudem werden hierfür keine Stundungszinsen erhoben, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Zudem können Vollstreckungen von fälligen Steuerforderungen in begründeten Fällen aufgeschoben werden ohne dass weitere Säumniszuschläge anfallen.
Über weitere Entwicklungen über staatliche Hilfen für von der Coronakrise betroffene Unternehmen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Quelle: Finanzamt Rottweil / Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
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