Onlinformular Bestätigung Energiepreispauschale für Minijobber
Die Energiepreispauschale ist auch an geringfügige Beschäftigte Mitarbeiter (Minijob) auszuzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei dem jeweiligen Minijob um das erste Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) des Arbeitnehmers handelt.
Als Arbeitgeber müssen Sie sich von Ihren geringfügigen Arbeitnehmern dies schriftlich bestätigen lassen. Ohne Vorlage der Bestätigung darf die Auszahlung der Energiepreispauschale durch Sie nicht erfolgen.
Das Nachfolgende Formular bietet Ihnen eine Möglichkeit die einzuholenden Bestätigungen schnell und einfach zu erstellen. Nach vollständigem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie einen Downloadlink für die Bescheinigung. Bei Bedard wird Ihnen die Bescheinigung zudem noch per E-Mail zugesandt.
Weitere Informationen zur Energiepreispauschale finden Sie in den offiziellen FAQ des Bundesministeriums für Finanzen.
Alternativ zur Erstellung der Bestätigung über das untenstehende Onlineformular können Sie sich hier eine Vorlage herunterladen: