Grundsteuerreform2022-06-07T12:39:43+02:00
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Informationen zur Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer in der bisherigen Ausgestaltung nicht verfassungsgemäß ist. Es bedurfte deshalb einer Reform, welche ab dem Jahr 2025 in Kraft treten wird. Zuvor ist die Neubewertung der Grundstücke zur Berechnung der neuen Grundstücke erforderlich. Wenn Sie Grundstückseigentümer sind, dann müssen Sie nun tätig werden.

Was von Ihnen zu tun ist:
Die Finanzverwaltung fordert alle Grundstückseigentümer aktuell dazu auf eine Erklärung bezüglich des Grundstückswertes des eigenen Grundstücks abzugeben. Darin sind einige Angaben zum Grundstück zu machen. Die Erklärungen sind ab 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch über ELSTER Online oder über einen Steuerberater an das Finanzamt zu übermitteln.

Wie wir Ihnen dabei helfen können:
Gerne übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Schritte. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

 

1303, 2023

Einspruch gegen Grundsteuerbescheide in Baden-Württemberg einlegen

13.03.23|Grundsteuer|

Grundstücksbesitzer in Baden-Württemberg sollten aufhorchen: Die Finanzbehörden erlassen in diesem Jahr neue Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide. Grundlage dafür ist die alte Regelung, die noch bis 2025 gilt. Dabei wurden auch neue Bodenrichtwerte und Mietpreise berücksichtigt, die sich auf den Wert der Grundstücke auswirken können. Das kann zur Folge haben, dass Grundstücksbesitzer in Zukunft höhere Grundsteuern zahlen müssen, obwohl sich an ihrem Grundstück eigentlich nichts geändert hat.

Damit Grundstücksbesitzer nicht überhöhte Steuern zahlen müssen, hat der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. gegen die neue Grundsteuer zwei Musterklagen eingereicht. Durch die Einspruchsmöglichkeit gegen die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide bleiben auch für Grundstücksbesitzer die Erfolgsaussichten der Klagen offen. Ein Erfolg der Klagen könnte im Idealfall dazu führen, dass Betroffene weniger Grundsteuern zahlen müssen oder dass ihre Steuerlast zumindest nicht so stark ansteigt.

Es ist wichtig, jetzt aktiv zu werden und Einspruch gegen die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide einzulegen, um eine mögliche Entlastung zu erreichen. Auch wenn der Bund der Steuerzahler die Musterklagen eingereicht hat, ist ein Erfolg nicht garantiert. Die Musterklagen sind jedoch ein wichtiger Schritt, um die Grundsteuerreform fair und transparent zu gestalten.

Wir stehen Grundstücksbesitzern gerne zur Seite und bieten professionelle Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs. Es ist auch wichtig, dass die Diskussion um die Reform der Grundsteuerrechnung fortgesetzt wird, um eine gerechte und transparente Lösung zu finden. Die neue Regelung soll ab 2025 gelten, bis dahin müssen jedoch noch viele Details geklärt werden.

Insgesamt ist es wichtig, dass Grundstücksbesitzer in Baden-Württemberg ihre Einspruchsmöglichkeiten nutzen, um gegen möglicherweise ungerechte Grundsteuerbescheide vorzugehen. Beachten Sie bitte, dass ein Einspruch gegen die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbeschdeide innerhalb eines Monats nach deren Zugang eingelegt werden muss.

Gerne sind wir Ihnen bei der Einlegung der Einsprüche behilflich.

1307, 2022

Rheinland-Pfalz lässt Abgabe der Grundsteuererklärung in Papierform zu.

13.07.22|Grundsteuer|

Eigentlich soll die Abgabe der Grundsteuererklärungen bis zum 31.10.22 ausschließlich online möglich sein. Rheinland-Pfalz reagiert nun jedoch als erstes Bundesland auf die seit dem letzten Wochenende bestehende Probleme bei der Onlineabgabe der Erklärungen und lässt nun die Einreichung der Erklärungen ganz altmodisch auch in Papierform auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu. Der Vordruck kann auf der Website des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz heruntergeladen werden.

Die derzeit herrschende Situation bei der Grundsteuererklärung ist bezeichnend dafür wie es bei uns um die Digitalisierung steht. Ein Armutszeugnis.

1107, 2022

Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen?

11.07.22|Grundsteuer|

Es ist abzusehen, dass die bisher geltende Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen (31.10.2022) schon alleine wegen der derzeit andauernden massiven technischen Probleme nicht zu halten sein wird. Ich gehe davon aus, dass die derzeitigen Probleme nur der Anfang einiger weiterer Probleme sein werden, die sich bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen ergeben. Die Bundessteuerberaterkammer forderte bereits vor Beginn des Abgabezeitraums eine Verlängerung der Abgabefrist, da schon früh erkennbar war, dass es nicht realistisch ist Erklärungen für 37 Millionen Grundstücke innerhalb von 4 Monaten abzugeben.

Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.