Steuerliche Förderung für energetische Sanierung – So profitieren Eigentümer von § 35c EStG
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern kann sich auch steuerlich lohnen. Mit § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) fördert der Staat Maßnahmen zur Energieeinsparung durch eine Steuerermäßigung. Doch welche Voraussetzungen gelten, welche Maßnahmen sind begünstigt, und wie hoch ist die Ersparnis?
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Die Steuerermäßigung gilt für folgende energetische Maßnahmen an einem selbstgenutzten Wohngebäude, das mindestens zehn Jahre alt ist:
•Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
•Erneuerung von Fenstern und Außentüren
•Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
•Erneuerung der Heizungsanlage oder Optimierung bestehender Heizungen (wenn diese älter als zwei Jahre sind)
•Einbau digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs
Zusätzlich werden auch die Kosten für eine Bescheinigung des Fachunternehmens sowie Energieberaterkosten gefördert.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung?
Die Ermäßigung erfolgt über drei Jahre verteilt:
•Im ersten und zweiten Jahr: 7 % der Kosten, maximal 14.000 € pro Jahr
•Im dritten Jahr: 6 % der Kosten, maximal 12.000 €
•Maximale Ersparnis pro Objekt: 40.000 €
Für Energieberater kann eine Ermäßigung von 50 % der Kosten beantragt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit die Steuerermäßigung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1.Das Gebäude wird vom Eigentümer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt. Auch eine unentgeltliche Überlassung an Angehörige ist begünstigt.
2.Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.
3.Die Kosten dürfen nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht worden sein.
4.Es dürfen keine anderen Förderungen (z. B. Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen) für dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden.
5.Die Rechnung muss in deutscher Sprache vorliegen und auf das Konto des Leistungserbringers bezahlt werden.
Fazit: Lohnt sich die Förderung?
§ 35c EStG bietet eine attraktive Möglichkeit, die Kosten für energetische Sanierungen steuerlich geltend zu machen. Besonders für Eigenheimbesitzer, die ohnehin Modernisierungen planen, kann dies zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Wichtig ist jedoch, dass alle Voraussetzungen eingehalten werden – insbesondere der Nachweis durch eine Fachfirma.
Planst du eine Sanierung? Dann prüfe, ob du von dieser Förderung profitieren kannst!