Aktuell erhalten Eigentümer eines in Baden-Württemberg belegenen Grundstücks Informationsschreiben des für das Grundstück örtlich zuständigen Finanzamts. Darin werden sie aufgefordert eine Grundsteuererklärung online bis zum 31.10.2022 unter Angabe des im Schreiben genannten Aktenzeichens einzureichen. Die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist ab dem 01.07.2022 möglich.
Für die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg benötigen Sie zudem noch folgende Daten:
– Adresse des Grundstücks
– Grundstücksgröße
– anzuwendender Bodenrichtwert des Grundstücks
Sollten Sie Fragen zur Grundsteuererklärung haben, sind wir gerne für Sie da!