Ausbildungskosten steuerlich geltend machen

…wie Sie mit Ihren Ausbildungskosten Steuern sparen

Vielen Leuten ist nicht bewusst, dass sie durch eine berufliche Aus- oder Weiterbildung Steuern sparen können, auch wenn sie in dieser Zeit keine Einkünfte haben. Ich möchte Ihnen im Folgenden kurz aufzeigen wann Sie sich hierdurch Steuervorteile sichern können und was Sie dazu tun müssen.

1. Die Ausgangslage:

  • Sie sind Student, haben bereits ein Erststudium abgeschlossen und befinden sich jetzt in einem auf dem Erststudium aufbauendem Studium oder Studieren noch einmal etwas ganz anderes?
  • Sie haben bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen und machen nach Ihrer Ausbildung einer Fort- oder Weiterbildung (z.B.. Meisterausbildung oder Erwerb von Zusatzqualifikationen)

In diesem Fall sollten Sie unbedingt daran denken sich die Ihnen zustehenden Steuervorteile zu sichern

Was Sie tun können:

Die Ihnen durch Ihre Fort- oder Weiterbildung bzw. Ihr weiteres Studium entstandenen Kosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Auch wenn Sie in der Zeit Ihrer weiteren Ausbildung keine Einkünfte haben, können sich die entstandenen Kosten in den Folgejahren steuerlich als Werbungskosten auswirken. Sie sollten daher die Ihnen entstandenen Kosten durch Abgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre, in denen Sie sich in einer weiteren Ausbildung befanden beim Finanzamt geltend machen.Welche

Kosten können abgesetzt werden?

Grob gesagt können alle Kosten abgesetzt werden, die Ihnen im Zuge Ihrer Ausbildung entstanden sind. Exemplarisch sind dies etwa:

  • Kursgebühren
  • Materialkosten (Büromaterial, sonstige Materialien)
  • Kosten für spezielle Kleidung, die während der Ausbildung benötigt wird (etwa Handschuhe für Handwerker oder Arztkittel für Studenten der Zahnmedizin)
  • Fahrtkosten zwischen Wohnort und Ausbildungsort
  • Mietkosten: Wenn Ihr Ausbildungsort an einem anderen Ort als Ihrem eigentlichen Wohnort befindet und Sie sich deshalb am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben, können die hierfür entstandenen Kosten berücksichtig werden.

2. Was Sie während Ihrer Ausbildung tun sollten:

Bewahren Sie alle Belege über Ausbildungsausgaben gut auf, damit die entstandenen Kosten später nachvollzogen werden können. Ratsam ist es auch Fahrten im Wege Ihrer Ausbildung aufzuzeichnen. Notieren Sie sich hierzu das Datum, die gefahrenen Kilometer, den Ort welchen Sie aufgesucht haben und den Anlass der Fahrt, am besten in einer hierfür geführten Liste.

In den weit überwiegenden Fällen ist durch die Geltendmachung von Aus- und Weiterbildungskosten mit erheblichen Steuererstattungen zu rechen. Sie sollten daher den Ihnen hierdurch entstehenden finanziellen Vorteil nicht unterschätzen.

Von |2018-02-24T21:21:00+01:0023.12.17|Kategorien: Allgemein|0 Kommentare